Pressemitteilung der Kanzlei Granzin zur Wolfstötung während DJ

Ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion von der vom Schützen beauftragten Anwaltskanzlei. Viel wurde geredet und spekuliert, hier kommt die Zusammenfassung des Vorgangs rund um die Tötung eines Wolfes während einer Drückjagd in Brandenburg:

Wolfstötung Presserklärung – Hamburg, den 24.01.2019

24.01.2019Jagdrecht Erstellt von Dr. Granzin Rechtsanwälte

Vieles wurde in den letzten Tagen über die Tötung eines Wolfes durch einen niederländischen Jäger geschrieben, noch viel mehr darüber spekuliert.

Jost T. hat uns gebeten, uns der Sache anzunehmen. Wir möchten nunmehr die Gelegenheit nutzen, aus Sicht des Mandanten und eines unbeteiligten Zeugen sowie unter Darlegung der Beweismittel eine objektive Darlegung des Sachverhaltes und kurze Bewertung der Rechtslage vorzunehmen. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das untenstehende Bildmaterial.)

Geschehensort aus Sicht des Schützen


– Geschehensort aus Sicht des Schützen –

Unser Mandant hatte sich auf eine Einladung hin am vergangenen Sonnabend südlich Berlins auf die Jagd begeben. Seinen Stand hatte er auf einem Sitz, der unmittelbar an einer Wegekreuzung aufgestellt war, etwa 1,5 Meter erhöht eingenommen. Links und rechts vor ihm befand sich lichter Hochwald, ohne dass Unterholz die Sicht behindert hätte. Durch den Wald und über den vor ihm verlaufenden Wirtschaftsweg eröffnete sich der Blick auf eine Freifläche.

Im Verlaufe der Jagd stellte er überrascht fest, dass ein Wolf in unmittelbarer Nähe seines Sitzes in das Treiben lief.

„Er kam keine 10 m an mir vorbei und lief seelenruhig den Weg entlang in Richtung auf die vor mir liegende Lichtung. Er guckte mich an und ich ihn. Sonderlich beeindruckt war er von meiner Anwesenheit offensichtlich nicht. Ich winke ihm zu und er verschwand.“ so Jost T.

Hinter der Lichtung befand sich ein Dickungskomplex, also ein dichtes Waldstück aus jungen Bäumen. Aus diesem wechselte sodann Rehwild etwa in Richtung des Mandanten. Der Wolf, der bereits ein Stück weiter gezogen war, machte nunmehr kehrt und näherte sich erneut der Lichtung. Mutmaßlich wurde der Wolf vom Rehwild angezogen; eventuell wartete er auch darauf, dass ein Stück Wild von einem Jäger angeschossen oder erlegt werden würde, so dass es für ihn eine leichtere Beute gewesen wäre. Dem Rehwild folgten kurze Zeit später mehrere Jagdhunde.

Ich denke nicht, dass die Hunde den Wolf mitbekommen hatten. Für die Hunde stand der Wind ungünstig. Der Wolf aber startete sofort einen Angriff auf die Hunde. Ich konnte sehen, wie er mit weit aufgerissenem Fang (Anmerkung: Jägersprache für Maul) mehrfach versuchte, einen der größeren Hunde zu fassen zu kriegen.“ so Jost T.

Dieser Vorgang wurde auch vom Schützen des Nachbarstandes beobachtet. Egon R., ein Jäger mit jahrzehntelanger Erfahrung, konnte den gesamten Vorgang bei besten Sichtverhältnissen gut beobachten.

„Als ich sah, dass der Wolf am Nachbarstand vorbei lief, habe ich gleich das Fernglas hochgenommen. Man sieht so was ja nicht jeden Tag.“ so Egon R. „Nachdem er verschwunden war, habe ich dann nicht weiter hingeguckt. Ich wurde erst wieder aufmerksam, als aus dem gegenüberliegenden Gehölz mit lautem „Jiff Jiff“ ein paar Hunde gelaufen kamen. Ich nahm dann das Fernglas wieder hoch, weil ich dachte, dass die Hunde bestimmt hinter irgendwelchem Wild her wären. Stattdessen konnte ich durch die Bäume sehen, wie unmittelbar der Wolf auf sie losging. Mein Nachbar hat dann wie ein Irrer herumgeschrien und in die Hände geklatscht. In dieser Situation kam noch ein weiterer hochläufiger (Anmerkung: Jägersprache für großer) Hund auf die Lichtung, nahm aber sofort Reißaus, als er den Wolf sah. Plötzlich fiel ein Schuss. Ich wusste erst gar nicht, wo der herkam. Ich guckte dann zu meinem Standnachbarn und sah, dass dieser sein Gewehr nach oben hielt und gerade in die Luft geschossen hatte. Aber auch das brachte nichts. Vor uns war mittlerweile ein Höllenradau. In dem Moment, als ich mir dachte „Mann – das geht nicht gut!“ knallte es erneut und ich sah, wie der Wolf zusammenbrach.“

Aufnahme des getöteten Wolfes nach Eintreffen der Polizei


– Aufnahme des getöteten Wolfes nach Eintreffen der Polizei –

Die Schilderungen des Nachbarschützen fügen sich zwanglos mit dem weiteren Beweismaterial zusammen. Der hauptsächlich vom Wolf attackierte Hund erlitt nicht unerhebliche Bissverletzungen an der Bauchseite, die eine tierärztliche Behandlung notwendig machten und hierbei auch fotografisch dokumentiert wurden.

Unser Mandant und der Schütze des Nachbarstandes verständigten sich während der Jagd, vorschriftsgemäß aus Sicherheitsgründen die zugewiesenen Stände nicht zu verlassen. Nach dem Ende der Jagd meldeten sie den im Rahmen des Hundeschutzes erlegten Wolf dem Jagdleiter, welcher seinerseits die Polizei und den Wolfsbeauftragten informierte.

Unser Mandant steht heute immer noch unter dem Eindruck des Geschehens.

Sie können mir glauben – ich fühle mich wirklich nicht gut damit. Aber was sollte ich machen? Zusehen, wie die Hunde zerfetzt werden? Ich wünsche mir, dass ich nie wieder in eine solche Situation komme. Verdamme! Aber wenn – ich würde genauso handeln!“

Verletzungen an der Bauchunterseite des vom Wolf angefallenen Hundes


– Verltzungen an der Bauchunterseite des vom Wolf angefallenen Hundes –

Mit dieser Einstellung liegt unser Mandant völlig richtig. Die Hunde, deren Leben Jost T. rettete, sind keine beliebig austauschbaren jagdlichen Werkzeuge, die –  einmal defekt – einfach repariert oder ersetzt werden. Ungeachtet des hohen wirtschaftlichen Wertes, den ein ausgebildeter und geprüfter Jagdhund aufweist, ist jeder dieser Hunde für seine/n Führer/in weit mehr als das.

Alle diese Hunde sind Begleithunde, Spielgefährten, dreiste Sofaeroberer, schlappohrige Seelenstreichler, freche Wurstbroträuber, Hüter über Haus und Hof und mutige Kinderbeschützer beim abendlichen Spaziergang.

Nicht nur die Obhutspflichten als Tierhalter nach dem Tierschutzgesetz binden uns. Die bedingungslose Liebe unserer Hunde, ihre Hingabe und ihr unbedingter Aufopferungswillen in extremen Situationen verpflichten uns, unseren treuen vierbeinigen Freunden, Familienmitgliedern, Beschützern und Jagdhelfern gleiches mit gleichem zu vergüten.

Wir sind zutiefst überzeugt davon, dass Jost T. in diesem für ihn so entscheidenden Moment alles richtig machte. Das Handeln unseres Mandanten war nach § 34 StGB aufgrund einer Notstandslage gerechtfertigt.

Unser Mandant hatte vor dem tödlichen Schuss alle für ihn in diesem Moment möglichen milderen Maßnahmen ergriffen, um die Situation aufzulösen. Nicht zuletzt das vorherige vertraute Passieren der Jagdstände durch den Wolf lässt darauf schließen, dass der getötete und offensichtlich problematische Wolf Menschen und Hunde nicht mehr als ihn betreffende potentielle Gefahr ansah. Das sofortige Attackieren der Hunde als Nahrungs- oder Revierkonkurrenten trotz unmittelbarer Nähe der beiden Jäger spricht für sich.

Nachdem unser Mandant durch lautes Gebrüll und auch durch einen Warnschuss den Wolf nicht von der Fortsetzung seines Angriffes abhalten konnte und zu erwarten stand, dass der bereits an der Bauchseite vom Wolf gepackte Hund binnen kürzester Frist schwer verletzt werden oder verenden würde, war die Abgabe des Schusses die einzige verbleibende Handlungsoption.

Auch mit zeitlicher Distanz zum Geschehen lässt die Abwägung der beteiligten Rechtsgüter keine andere Sichtweise zu. Neben dem hohen wirtschaftlichen Wert, den die betroffenen Hunde mitbringen, ist im Rahmen der Rechtsgüterabwägung insbesondere der emotionale Wert für die Halter und deren Familienmitglieder zu betrachten. Kein Hundeführer muss sein geliebtes Tier auf dem Altar eines aus den Fugen geratenen Wolfsschutzkultes opfern lassen.

Aus Sicht unseres Mandanten wird eine sorgsame und emotionsfreie Aufarbeitung des Sachverhaltes durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft begrüßt.

Wir haben uns für unseren Mandanten mittlerweile an die Polizei gewandt und um Akteneinsicht gebeten. Wir werden nach Einsicht in die Akte umfangreich gegenüber den Ermittlungsbehörden vortragen und gehen davon aus, in Bälde einer Einstellung des Verfahrens aufgrund einer unseren Augen eindeutig gegebenen Notstandslage entgegensehen zu können.

Dr. Heiko Granzin / Fachanwalt für Strafrecht

Tierarztrechnung für den vom Wolf gebissenen Drahthaar-Hund

Weitere Bildmaterialien und Dokumente:

– Tierarztrechnung für den vom Wolf gebissenen Drahthaar-Hund –

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5 Antworten auf „Pressemitteilung der Kanzlei Granzin zur Wolfstötung während DJ“

  1. Sehr verständliche und sachliche Begründung. Als Hundeführer
    gefällt mir sehr die Feststellung, dass wir unsere Hunde nicht auf dem „Altar eines aus den Fugen geratenen Wolfskult“ opfern müssen.

  2. Das sehe ich genauso, irgendwo hört dieser Wolfswahnsinn auf. Wir sind auch eine Familie mit Jägern und Hunden.
    Vielleicht sollte auch mal geklärt werden was man tun kann und vor Allem darf als Fußgänger, Wanderer ecetera….
    Wahrscheinlich wird vom Wolfsschutz erwartet dass man sich selbst noch opfert.
    Ich hoffe es wird dem Jäger recht gegeben.

  3. Wann hört entlich der Wolfswahnsin auf. Der Jäger hat richtig gehandelt. Auch ich bin Hundeführer und hätte genauso reagiert. Wann wachen die Politiker auf ???

  4. Absolut verantwortungslos handeln die sogenannten Wolfssachverständigen wenn sie in Kindergärten und Schulen erzählen, dass man mit Klatschen und lautem Rufen einen Wolf verscheuchen kann. Es ist typisch für eine großes Raubtier, dass es sich nicht durch Geräusche beeindrucken lässt, wenn einmal der Beutetrieb ausgelöst ist. Auch ist es eine Erfindung von modernen Wolfsfreunden, dass Wölfe die Nähe von Menschen meiden. Unsere Vorfahren in der Steinzeit wussten es schon besser, sie haben die ihnen folgenden Wölfe gezähmt und domestieziert, denn daraus sind unsere Hunde endstanden.

  5. Absolut richtig gehandelt.Ich hoffe sehr dass das Verfahren eingestellt wird ,dass den Politikern die Augen geöffnet werden und dieser Irrsinn Wölfe in Deutschland wildern und morden zu lassen,endlich gestoppt wird.Ein Weidmannsdank an den Jäger und der tapferen Meute

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