Spezialregelung zum Wolf im Bundesnaturschutzgesetz

Gesetzesnovelle geplant: Entnahme von Wölfen soll vereinfacht werden. DJV bemängelt das Fehlen eines umfassenden Konzepts und kritisiert das Vorgehen: Für eine Stellungnahme ließ das Bundesumweltministerium nur wenige Stunden Zeit.

Laut Referentenentwurf sollen Wölfe und Wolfshybriden künftig unter erleichterten Voraussetzungen entnommen werden dürfen. (Quelle: Rolfes/DJV)

Das Bundesumweltministerium hat gestern einem Referentenentwurf zu Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt und mit einer rekordverdächtig kurzen Frist von wenigen Stunden eine Verbändeanhörung durchgeführt. Laut Entwurf sollen Wölfe und Wolfshybriden künftig unter erleichterten Voraussetzungen entnommen werden dürfen. Bei der Entnahme sollen Jagdausübungsberechtigte nach Möglichkeit mit einbezogen werden, dass dies zwingend erforderlich ist, wird allerdings im Gesetzentwurf nicht klar. Außerdem soll das Füttern von Wölfen ausdrücklich verboten werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat in seiner Stellungnahme den Gesetzesentwurf zwar als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt, bemängelt aber weiterhin das Fehlen eines umfassenden Handlungskonzepts.

Insbesondere die Vorgehensweise des Ministeriums kritisiert der DJV scharf. „Ernst gemeinter Dialog mit den Betroffenen sieht anders aus“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Bereits seit Anfang 2019 liege dem Bundesumweltministerium ein Handlungskonzept der Nutzerverbände zum Wolf vor, eine Antwort stehe noch immer aus. Auch der Runde Tisch Wolf des Bundesumweltministeriums, in dem alle betroffenen Verbände vertreten sind, habe seit Beginn der Legislaturperiode unter Bundesumweltministerin Svenja Schulz noch nicht getagt.

Der DJV hat die Bundesregierung aufgefordert, beim künftigen Umgang mit dem Wolf das seit Anfang des Jahres vorliegende Handlungskonzept „Wildtiermanagement Wolf“ umzusetzen, das das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) gestern bei einer Pressekonferenz erläutert hat. In seiner Stellungnahme hat der DJV seine Forderung wiederholt, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und den europäischen Schutzstatus herabzusetzen. Spielräume der europäischen FFH-Richtlinie sollte Deutschland vollständig ausnutzen, fordert der DJV.

Im Fall Finnland hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof kürzlich Stellung genommen: Demnach könne Finnland von den strengen Schutzbestimmungen für den Wolf abweichen, wenn es Ziel sei, die illegale Tötung von Wölfen zu verhindern, Hunde zu schützen oder das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen in Wolfsgebieten zu verbessern.  

Der Gesetzentwurf soll bereits morgen von der Bundesregierung beschlossen werden und vor der Sommerpause beim Bundestag eingebracht werden.

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